Besonderheiten von KMU – Kleine und mittlere Unternehmen

Die Bewertung von KMU stellt für den Bewerter immer wieder eine besondere Herausforderung dar. Folgende Besonderheiten ergeben sich häufig bei KMU:

  • Der Eigentümer ist gleichzeitig geschäftsführend für das Unternehmen tätig.
  • Der Eigentümer hält oft einen Großteil seines Vermögens im Unternehmen.
  • Der Eigentümer haftet ggf. persönlich.
  • Eine Unternehmensplanung liegt meist nicht vor.
  • Es bestehen oftmals starke Verflechtungen zwischen Unternehmens- und Privatsphäre, was die Übertragbarkeit des Unternehmens auf einen Dritten erschwert.

Die hier nicht abschließend aufgeführten Besonderheiten haben einen zum Teil erheblichen Einfluss auf den Unternehmenswert und müssen im Bewertungskalkül sachgerecht berücksichtigt werden. Voraussetzung für eine sachgerechte Unternehmensbewertung und Methodenwahl sowie zur Berücksichtigung bewertungstechnischer Besonderheiten, ist zunächst die richtige Abgrenzung des Bewertungsobjektes. Folgende weitere Kriterien, neben der Größe des Unternehmens, sollten im Rahmen der Unternehmensbewertung eines KMU durch den Bewerter besonders gewürdigt und sachgerecht überprüft werden:

  • Inhaberprägung
  • Personenabhängigkeit des Unternehmens
  • Kundenabhängigkeit
  • Lieferantenabhängigkeit
  • Produktions- und Leistungsangebot
  • Branchenabhängigkeit
  • Finanzierung / Kapitalmarktzugang
  • Übertragbarkeit des Unternehmens
  • Verzahnung Unternehmens- und Privatsphäre
  • Sonstige betriebliche Risiken
  • Standortbezogenheit

Regelmäßig wird es erforderlich sein, abzuschätzen, welche Vermögensgegenstände und Schulden konkret dem zu bewertenden Objekt zugerechnet werden können. Insbesondere bei dem Vorhandensein von Beteiligungsverhältnissen, ist eine sachgerechte Abgrenzung oft schwierig. Eine weitere wichtige Abgrenzung im Hinblick auf die Unternehmensbewertung und Methodenwahl bei KMU, ist die Abgrenzung zu den freiberuflich geprägten Unternehmen, da diese nach der modifizierten Ertragswertmethode zu bewerten sind. Freiberufliche Unternehmen (Steuerberaterpraxen, Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros u.a.) zeichnen sich i.d.R. durch eine geringe Größe (oft sind dies kleine Unternehmen mit weniger als 1 Mio. € Umsatz und weniger als 10 Mitarbeitern) sowie eine besonders hohe Inhaberabhängigkeit aufgrund der Berufsausbildung aus. Weiterhin sprechen für ein freiberufliches Unternehmen folgende Kriterien, die sich an § 18 I (1) EStG orientieren:

  • Oft Akademischer Abschluss / höhere Bildung des Inhabers
  • Oft hoher kreativer Anteil bei der Arbeit
  • Leistungserbringung ist überwiegend nicht gewerblich
  • Mitarbeiter sind oft als Aushilfen oder "Zuarbeiter" tätig
  • Verdienstquelle besteht aus Wissen und Erfahrung auf hohem Nivea
  • Tätigkeit liegt im Bereich von Beratung, Coaching, Lehre oder Unterricht
  • Oft besonderes Vertrauensverhältnis zu den Kunden
  • Dienstleistung und der persönliche Einsatz stehen im Vordergrund
  • Bezahlung besteht aus Honoraren

Je nach Abgrenzung und Einordnung des Bewertungsobjektes sind Besonderheiten hinsichtlich der Methodenwahl in der jeweiligen Bewertungsmethode zu berücksichtigen.

Das Team von Butz Expert

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne. Für Anfragen und Anregungen aller Art stehen wir Ihnen per Mail oder Telefon jederzeit zur Verfügung.