Verdienstausfall
FAIRE REGULIERUNG DES ERLITTENEN VERDIENSTAUSFALLSCHADENS

Verdienstausfall

Faire Regulierung des erlittenen Schadens

Für Betroffene können die Folgen von Verdienstausfällen existenzbedrohende Gefahren darstellen.  Eine faire Regulierung des erlittenen Schadens schafft Abhilfe. In den vergangenen 25 Jahren haben wir insbesondere im Rahmen diffiziler Aufgabenstellungen zahlreiche Gutachten bis zur Instanz des Oberlandesgerichts erfolgreich abgewickelt. Dabei stand die Bewertung von Verdienstausfallschäden von selbstständigen Unternehmern im Vordergrund. Unsere Gutachten zeichnen sich aus durch strukturierte und fundierte Analysen.

Berechnung eines Verdienstaus­fallschaden bei Selbstständigen

Als ö.b.u.v. (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) ist Butz Expert spezialisiert auf die fundierte Ermittlung entgangener Umsätze, Einnahmen, Gewinne, Deckungsbeiträge und sonstige Einbußen. Die Berechnung und Bewertung von Verdienstausfallschäden und Verdienstausfallentschädigungen von Selbstständigen erfolgt zuverlässig und fundiert nach den aktuellen Vorgaben der Rechtsprechung. Mittels umfangreicher und zuverlässiger Analysen von Zahlenmaterial werden entgangene Umsätze, Gewinne, Verdienste oder Einkommen, die Unternehmer, Praxisinhaber, sonstige Freiberufler und ggfs. auch Privatpersonen vorübergehend und/oder dauerhaft erlitten haben, berechnet. Verdienstausfallgutachten erfordern ein hohes Maß an Objektivität. Die Bearbeitungsdauer und die Kosten eines Verdienstausfallgutachtens richten sich nach Art und Besonderheit des vorliegenden Schadensereignisses sowie dem Untersuchungszeitraums.

Gutachten zur Berechnung des Verdienst­ausfalls bei Selbstständigen

In vielen unterschiedlich gelagerten Fällen wurde durch die objektiv und neutral erstellten Verdienst­ausfall­gutachten die Basis für eine faire Regulierung eines erlittenen Schadens geschaffen. Dabei sind wir sowohl im Auftrag von unterschiedlichsten Versicherern, als auch von Geschädigten und deren Rechtsvertretern sowie im Auftrag von Gerichten tätig. Ziel ist es, den Geschädigten so zu stellen, als ob das Schaden­ereignis nicht eingetreten wäre. Dabei muss von konkreten Sach­verhalten und Entwick­lungen über einen reprä­sen­tativen Zeitraum unmittelbar vor dem Schadens­ereignis ausgegangen werden. Grundsätzlich ist darzulegen und zu begründen, wie sich die Einnahmen- bzw. die Gewinnsituation dargestellt hätte, wenn der Geschädigte nicht unfallbedingt ausgefallen wäre. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Geschädigte einen Rechtsanspruch auf das Einkommen gehabt hätte, die Aussicht hierfür genügt. Dies ergibt sich aus dem § 252 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und § 287 ZPO (Zivilprozessordnung). Dadurch wird eine objektive Schadens­bewertung ermöglicht.

Anlässe für eine Verdienstausfallermittlung sind beispielsweise Schäden jeglicher Art, hoheitliche Eingriffe, Planungsfolgen, Unfallereignisse, medizinische Eingriffe sowie sonstige beeinträchtigende Maßnahmen. Unsere Vorgehensweise gliedert sich in Unterlagensichtung und –prüfung mit anschließenden Sachverhaltsanalysen und Recherchen, Soll-Ist-Vergleichen, Berechnungen sowie der darauffolgenden Ausarbeitung des Gutachtens bzw. Testats. Im Ergebnis besteht Transparenz über den Verdienstausfall / entgangener Gewinn in Form eines neutralen und sachkundigen Gutachtens. Wir arbeiten fallbezogen interdisziplinär gemeinsam mit öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Gutachtern zusammen.

Vorgehensweise bei der Durchführung einer
Verdienstaus­fallermittlung

Vorgehensweise bei der Durchführung einer Verdienstausfallermittlung

Bearbeitungs­dauer und Kosten Gutachten Verdienst­ausfall

Die Bearbeitungsdauer ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Wesentlich beeinflusst wird sie durch Art und Besonderheit des vorliegenden Schadensereignisses. Überwiegend beträgt die Dauer der Erstellung eines Verdienstausfallgutachtens weniger als 4 Wochen. Aufwand und Kosten für ein Verdienstausfallgutachten sind ebenso an diese Faktoren geknüpft. Die Erstellung von Testaten kann je nach Art zu einem vorher vereinbarten Festhonorar erfolgen. Gutachten werden nach tatsächlich zu leistendem Aufwand auf der Basis der aktuellen freien Honorarsätze berechnet. Die Honorarsätze betragen je nach Schwierigkeitsgrad und Unternehmensgröße i.d.R. 1.200 bis 1.800 Euro pro 8h-Tag.

Weiterführende Links und Informationen

Für weiterführende Fragen und ein individuelles Angebot für Ihre speziellen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns bei Interesse gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Weiterführende Links zum Thema Verdienstausfall:Weiterführende Links zum Thema Verdienstausfall:

Anlässe

  • Schäden jeglicher Art
  • Hoheitsrechtliche Eingriffe
  • Planungsmaßnahmen
  • Unfallereignisse
  • Medizinische Eingriffe
  • Sonstige beeinträchtigende Maßnahmen
Das Team von Butz Expert

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