Betriebsverlagerung
Ermittlung einer adäquaten Entschädigung

Betriebsverlagerung

Prognose über die Auswirkungen eines Unternehmens­standort­wechsels

Gutachten über Betriebsverlagerungen ermitteln objektiv und unabhängig die prognostizierten Auswirkungen eines Unternehmensstandortwechsels mit dem Ziel, die Kosten der Verlagerung und daraus resultierende Folgekosten im Rahmen der Prognose so exakt wie möglich zu berechnen.

Betriebs­wirtschaftliche Gutachten

Die Anlässe für eine Betriebsverlagerung sind vielfältig und oft äußerst komplex. Bei Butz Expert Wirtschaftssachverständige verfügen wir mit Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Stefan Butz über einen öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständige der Industrie- und Handelskammer IHK Mittlerer Niederrhein. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden auf ihre Neutralität sowie gewissenhafte Aufgabenerfüllung vereidigt und verfügen über besondere Sachkunde auf ihrem Fachgebiet. Stefan Butz ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung und Wirtschaftlichkeitsanalysen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Mit Butz Expert Wirtschaftssachverständige sind wir spezialisiert auf das Thema Betriebsverlagerung und schaffen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Entschädigung der Verlagerungs- und Folgekosten einer teilweisen oder vollständigen Unternehmensverlagerung. Der Sachverhalt einer Verlagerung beinhaltet auf einzelwirtschaftlicher Ebene die Produktionsaufgabe an einem Standort und den Wiederaufbau dieser Produktionsstätten an einem neuen Unternehmensstandort. Im Rahmen eines Betriebsverlagerungsgutachtens werden die Auswirkungen des geplanten Eingriffs nach den geltenden Entschädigungsrichtlinien gemäß Baugesetzbuch bzw. Enteignungsrechtsprechung objektiv und unabhängig ermittelt.

Gutachten schaffen Transparenz

Die gesetzlichen Grundlagen für Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit beispielsweise städtebaulichen Eingriffen ergeben sich aus den §§ 95, 96 bzw. 182 ff. BauGB. Unter § 95 BauGB regelt der Gesetzgeber die Entschädigungsbemessung eines durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlustes. Die Entschädigungsregelungen nach § 96 BauGB betreffen die Entschädigungen, die durch die infolge der Enteignung eintretenden Vermögensnachteile entstehen. Die §§ 182 ff. die Regelungen bezüglich der Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen im Allgemeinen; bei unbebauten Grundstücken und anderer Vertragsverhältnisse. Härteausgleichsansprüche ergeben sich aus § 181 BauGB. Dabei ist von der Prämisse eines bildhaft gleichen Standortes auszugehen. Ziel eines Betriebsverlagerungs- und Folgekostengutachtens muss sein, das betroffene Unternehmen so zu stellen, als ob das Verlagerungsereignis nicht eingetreten wäre. Die Kosten sind dabei abstrakt, aber so konkret wie möglich zu berechnen.

Leistungsübersicht im Rahmen von Betriebsverlagerungen

  • Berechnung Verlagerungskosten
  • Berechnung Folgekosten
  • Standortanalyse
  • Verlagerungsprognosen

Im Ergebnis besteht Transparenz über alle Kosten und Maßnahmen in Form eines neu­tralen und fundierten Gutachtens. Wir arbeiten interdisziplinär mit öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern für Immobilienwertermittlung sowie entsprechend qualif­izierten Ingenieurgutachtern aus dem Maschinen- und Anlagensektor zusammen.

Weiterführende Links und Informationen

Für weiterführende Fragen und ein individuelles Angebot für Ihre speziellen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Weiterführende Informationen zum Thema Betriebsverlagerung, Betriebsverlagerung bei Enteignung

Anlässe

  • Städtebauliche Maßnahmen
  • Sanierungsverfahren
  • Umlegungsverfahren
  • Autobahn-/Straßenbaumaßnahmen
  • Bahnbaumaßnahmen
  • Hoheitsrechtliche Eingriffe
  • Sonstige den Betrieb beeinträchtigende Maßnahmen
Das Team von Butz Expert

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne. Für Anfragen und Anregungen aller Art stehen wir Ihnen per Mail oder Telefon jederzeit zur Verfügung.