Objektive Gutachten über die Einkommensermittlung
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Industrie- und Handelskammer IHK Mittlerer Niederrhein sind wir spezialisiert auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mit objektiven Gutachten über die Einkommensermittlung bewerten wir das unterhaltsrechtlich anrechenbare Nettoeinkommen von selbstständigen Gewerbetreibenden und Freiberuflern.
Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
In unseren Einkommensermittlungsgutachten berechnen wir objektiv das unterhaltsrechtlich anrechenbare Nettoeinkommen von selbstständigen Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Gutachten zur Einkommensermittlung liefern eine objektive Grundlage für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Zu den relevanten Parteien zählen beispielsweise Gerichte. Zur Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit werden die Einkünfte der letzten drei Jahre vor dem Bewertungsstichtag zugrunde gelegt. Als Belege sind Einnahmeüberschussrechnungen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Anlagenspiegel heranzuziehen. Eine Besonderheit stellen steuerliche Abschreibungen dar, welche gegebenenfalls eliminiert beziehungsweise korrigiert werden müssen. Steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten sind für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens in der Regel nicht zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Abschreibungen auf Immobilien und Ansparabschreibungen, die grundsätzlich aufzulösen sind. Bei der Bewertung des für die Einkommensfeststellung unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens werden folgende Einkünfte zu Grunde gelegt:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG
Zu berücksichtigen sind dabei die persönlichen Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Zins- und Tilgungsleistungen für Verbindlichkeiten. Die Erstellung eines Gutachtens über eine Einkommensermittlung erfolgt nach einem strukturierten Vorgehen, welches in der nachfolgenden Grafik veranschaulicht wird.
Vorgehensweise bei der Durchführung von
Einkommensermittlungen
Bearbeitungsdauer und Kosten
Ein Gutachten zur Einkommensermittlung setzt eine intensive Auseinandersetzung mit jedem Einzelfall voraus. Nahezu jede Aufgabenstellung unterliegt einer individuellen und strukturierten Bearbeitung. Typische Anlässe für eine Einkommensermittlung sind beispielsweise familienrechtliche Auseinandersetzungen. Als öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige mit einer Spezialisierung auf kleine und mittelständische Betriebe werden wir unter anderem von Gerichten beauftragt. Die Bearbeitungsdauer und die Kosten für eine Einkommensermittlung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Wesentlich beeinflusst werden Bearbeitungsdauer und Kosten durch Art und Größe des Unternehmens sowie den erforderlichen Detaillierungsgrad. Einkommensermittlungsgutachten sind als Testat und Gutachten verfügbar. Die Erstellung eines Testats für kleinere Unternehmen erfordert in der Regel nur wenige Tage. Testate können je nach Unternehmensgröße zu einem vorher vereinbarten Festhonorar erstellt werden. Gutachten werden nach tatsächlich zu leistendem Aufwand auf der Basis unserer aktuellen Honorarsätze berechnet. Diese teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Weiterführende Links und Informationen
Für weiterführende Fragen zum Thema Einkommensermittlung und für ein individuelles Angebot stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Weiterführende Links zum Thema Einkommensermittlung:
Anlässe
- Familienrechtliche Auseinandersetzungen
- Trennungsansprüche
- Unterhaltsansprüche
- Gesellschafterauseinandersetzungen
- Sonstige gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen
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