Einkommensermittlung
BERECHNUNG DES UNTERHALTSRELEVANTEN NETTOEINKOMMENS

Einkommensermittlung

Objektive Gutachten über die Einkommensermittlung

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Industrie- und Handelskammer IHK Mittlerer Niederrhein sind wir spezialisiert auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mit objektiven Gutachten über die Einkommensermittlung bewerten wir das unterhaltsrechtlich anrechenbare Nettoeinkommen von selbstständigen Gewerbetreibenden und Freiberuflern.

Beurteilung der Leistungs­fähigkeit des Unterhalts­verpflichteten

In unseren Einkommensermittlungsgutachten berechnen wir objektiv das unterhaltsrechtlich anrechenbare Nettoeinkommen von selbst­ständigen Gewerbe­treibenden und Freiberuflern. Gutachten zur Einkommensermittlung liefern eine objektive Grundlage für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Zu den relevanten Parteien zählen beispielsweise Gerichte. Zur Ermittlung des Einkommens aus selbst­ständiger Tätigkeit werden die Einkünfte der letzten drei Jahre vor dem Bewertungs­stichtag zugrunde gelegt. Als Belege sind Einnahmeüberschuss­rechnungen, Gewinn- und Verlust­rechnungen sowie die Anlagen­spiegel heran­zuziehen. Eine Besonderheit stellen steuerliche Abschreibungen dar, welche gegebenenfalls eliminiert beziehungsweise korrigiert werden müssen. Steuer­rechtliche Gestal­tungs­möglichkeiten sind für die Ermittlung des unterhalts­relevanten Einkommens in der Regel nicht zu berück­sichtigen. Dies gilt ins­beson­dere für Abschreibungen auf Immobilien und Anspar­abschreibungen, die grundsätzlich aufzulösen sind. Bei der Bewertung des für die Einkommens­feststellung unterhalts­relevanten Netto­einkommens werden folgende Einkünfte zu Grunde gelegt:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG

Zu berücksichtigen sind dabei die persön­lichen Steuern, Vorsorge­aufwendungen, Zins- und Tilgungs­leistungen für Verbind­lichkeiten. Die Erstellung eines Gutachtens über eine Einkommensermittlung erfolgt nach einem strukturierten Vorgehen, welches in der nachfolgenden Grafik veranschaulicht wird.

Vorgehensweise bei der Durchführung von
Einkommensermittlungen

Vorgehensweise bei der Durchführung von Einkommensermittlungen

Bearbeitungs­dauer und Kosten

Ein Gutachten zur Einkommensermittlung setzt eine intensive Auseinandersetzung mit jedem Einzelfall voraus. Nahezu jede Aufgabenstellung unterliegt einer individuellen und strukturierten Bearbeitung. Typische Anlässe für eine Einkommensermittlung sind beispielsweise familienrechtliche Auseinandersetzungen. Als öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige mit einer Spezialisierung auf kleine und mittelständische Betriebe werden wir unter anderem von Gerichten beauftragt. Die Bearbeitungsdauer und die Kosten für eine Einkommensermittlung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Wesentlich beeinflusst werden Bearbeitungsdauer und Kosten durch Art und Größe des Unternehmens sowie den erforderlichen Detaillierungsgrad. Einkommensermittlungsgutachten sind als Testat und Gutachten verfügbar. Die Erstellung eines Testats für kleinere Unternehmen erfordert in der Regel nur wenige Tage. Testate können je nach Unternehmensgröße zu einem vorher vereinbarten Festhonorar erstellt werden.  Gutachten werden nach tatsächlich zu leistendem Aufwand auf der Basis unserer aktuellen Honorarsätze berechnet. Diese teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

Weiterführende Links und Informationen

Für weiterführende Fragen zum Thema Einkommensermittlung und für ein individuelles Angebot stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Weiterführende Links zum Thema Einkommensermittlung:

Anlässe

  • Familienrechtliche Auseinander­setzungen
  • Trennungsansprüche
  • Unterhaltsansprüche
  • Gesellschafter­auseinander­setzungen
  • Sonstige gerichtliche oder außer­gerichtliche Auseinander­setzungen
Das Team von Butz Expert

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