Praxisbewertung
UNABHÄNGIGE, OBJEKTIVE UND KOMPETENTE ERMITTLUNG

Praxisbewertung

Zertifizierte Praxis­bewertung

Unsere zertifizierte Praxisbewertung erfolgt durch von der Industrie- und Handelskammer IHK öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige. Unter Zuhilfenahme der Modifizierten Ertragswertmethode erfolgt die Praxiswertermittlung individuell fallbezogen als Testat oder Gutachten.

Zertifizierte Praxis­bewertung durch ö.b.u.v. Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) werden u.a. durch die Industrie- und Handelskammer auf ihre Neutralität sowie gewissenhafte Aufgabenerfüllung vereidigt und verfügen über besondere Sachkunde auf ihrem Fachgebiet. Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Stefan Butz ist von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung und Wirtschaftlichkeitsanalysen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Bewertung freiberuflicher Praxen ist eine Spezialisierung von ButzExpert. Wir erstellen Gutachten und Testate über den Praxiswert von Arztpraxen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, Rechtsanwaltskanzleien und allen sonstigen freiberuflichen Unternehmen.

Unsere Praxisbewertung erfolgt individuell fallbezogen. Mit ausführlichen Recherchen und Sachverhaltsanalysen werden die Besonderheiten bei der Bewertung der Praxis und der jeweiligen Branche berücksichtigt. Für das Fachgebiet der Arzt- und Zahnarzt-Praxisbewertung kooperieren wir mit der Kanzlei Pfeffer & Boos. Motive für die Praxisbewertung sind breit gefächert, z.B. liegen sie im Kauf und Verkauf einer Tierarztpraxis, der anstehenden Praxisnachfolge eines Zahnarztes, in familiären Auseinandersetzungen, in Verdienstausfällen eines Allgemeinmediziners und weiteren Anlässen.

Eine objektive Bewertung wird durch die öffentliche Bestellung sowie die Vereidigung bei der IHK Mittlerer Niederrhein als Sachverständige gewährleistet. Zudem verfügt unsere Bewertung über ein hohes Maß an Kompetenz sowie Diskretion. Diese fest in unserem Unternehmen verankerten Grundwerte werden von unserem geschulten und qualifizierten Gutachterteam sichergestellt. Die 30-jährige Expertise im Bereich Unternehmens- und Praxisbewertung und die Bewertung von über 150 freiberuflichen Unternehmen sowie diversen Praxen (u.a. Veterinärmedizin, Allgemeinmedizin, Zahnmedizin) sind eine Auswahl von Referenzen.

Modifizierte Ertragswertmethode bei der Praxisbewertung

Unsere Praxisbewertungen erfolgen objektiv, neutral und zeitnah. Die spezifische Bearbeitungsdauer richtet sich sowohl nach der Größe als auch der Art des zu bewertenden Unternehmens, sowie nach dem vorgegebenen Grad der Detaillierung (Testat oder Gutachten) durch den Mandanten. Innerhalb der Unternehmensbewertung gibt es verschiedene Verfahren, um eine neutrale Bewertung zu erreichen. Zu den spezifischen Besonderheiten bei freiberuflichen Unternehmen zählt unter anderem die Bedeutung immaterieller Wirtschaftsgüter. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern zählen mitunter die Reputation, der Kundenstamm, der Mandantenstamm, das Know-How, sowie Qualifikationen der Beschäftigten. Diese Faktoren beeinflussen die Marktstellung und die Ertragskraft des Unternehmens.

Die Bewertungsstandards des IDW S1 (Institut der Wirtschaftsprüfer) basieren auf dem Ertragswertverfahren und der Discounted-Cashflow-Methode (DCF). Um den besonderen Anforderungen gerecht zu werden, wird bei freiberuflich geführten Unternehmen die Modifizierte Ertragswertmethode herangezogen. Hierbei wird die Bewertung durch z.B. Berücksichtigung des Unternehmensstandortes, der Wettbewerbssituation sowie der Alleinstellungsmerkmale genau auf das freiberufliche Unternehmen angepasst. Darüber hinaus wird der Aspekt der fehlenden Planungsrechnung durch den Rückgriff auf Vergangenheitswerte aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bzw. Einnahmeüberschussrechnung der letzten drei bis fünf Jahre berücksichtigt. Diese Werte müssen im weiteren Verlauf um einmalige Effekte bereinigt werden. Wir ermitteln den Praxiswert anhand der Modifizierten Ertragswertmethode unter Zugrundelegung branchenüblicher Umsatzmultiplikatoren. Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Optionen bezüglich des Umfangs der Bewertung zur Auswahl: Die Praxisbewertung als Testat und Gutachten.

Praxisbewertung als Testat und Gutachten

Das Testat beinhaltet eine Beschreibung des freiberuflichen Unternehmens (Praxis, Kanzlei, Büro) sowie die überschlägige Berechnung dessen Wertes. Ein Testat ist weniger zeitintensiv und hat den Charakter einer Kurzberechnung. Die Bewertung wird auf Grundlage der übermittelten Unterlagen vorgenommen. Das Gutachten zur Praxisbewertung beinhaltet ein Höchstmaß an Genauigkeit. Neben der detaillierten Beschreibung der Praxis und einer Ist-Aufnahme erfolgen detaillierte Analysen und Berechnungen mit höchster Objektivität und Sorgfalt.

Weiterführende Links und Informationen

Für weiterführende Fragen und ein individuelles Angebot für Ihre speziellen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Weiterführende Links zum Thema Praxisbewertung

Anlässe

  • Kauf und Verkauf der Praxis oder Kanzlei
  • Nachfolge oder Austritt von Gesellschaftern
  • Familien- oder erbrechtliche Auseinandersetzungen
  • Zugewinn/Zugewinnausgleich
  • Schädigungen der Praxis oder Kanzlei
  • Wertorientiertes Management oder Management Buy Out
Das Team von Butz Expert

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